Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hermann Niedermayer

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Hermann Niedermayer, Herrenstetter Weg 9a, 89281 Altenstadt (Iller), E-Mail: info@drk32.com (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern (B2B). Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden keine Leistungen angeboten.

(3) Diese AGB gelten für alle Leistungen des Anbieters, insbesondere für:

(a) Beratungsleistungen im Bereich Rohrleitungssysteme,

(b) den Verkauf von Rohrleitungssystemen als physisches Material,

(c) die Erteilung von Lizenzen zur eigenständigen Herstellung von Rohrleitungssystemen nach Maßgabe der bauaufsichtlichen Zulassung des Anbieters.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(5) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

(2) Der Kunde kann durch Anfrage, Bestellung oder Auftragserteilung (schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger Textform) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abgeben.

(3) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung (z. B. Lieferung, Beginn der Beratung) zustande.

(4) Die Auftragsbestätigung enthält insbesondere Angaben zu Art und Umfang der Leistung, Preisen sowie voraussichtlichen Liefer- bzw. Ausführungszeiten.

§ 3 Leistungsbeschreibung

3.1 Beratungsleistungen

Der Anbieter erbringt Beratungsleistungen im Bereich Rohrleitungssysteme. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Bei Unterstützung im Rahmen konkreter Projekte vor Ort kann alternativ eine projektbezogene Vergütung vereinbart werden. Art, Umfang und Vergütung der Beratungsleistung werden im jeweiligen Einzelfall gesondert vereinbart bzw. in der Auftragsbestätigung festgehalten.

3.2 Verkauf von Rohrleitungssystemen (Material)

Der Anbieter vertreibt Rohrleitungssysteme, die er nicht selbst herstellt, sondern bei Drittherstellern in Auftrag gibt. Der Anbieter kann die Ware zwischenlagern und an den Kunden versenden oder eine Direktlieferung ab Produktionsstätte veranlassen. Die konkrete Versandart ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. wird in Abstimmung mit dem Kunden festgelegt.

3.3 Lizenzvergabe

Alternativ zum Kauf des fertigen Materials kann der Kunde die von ihm benötigten Rohrleitungssysteme selbst herstellen. In diesem Fall erteilt der Anbieter als Inhaber der bauaufsichtlichen Zulassung (DIBt-Zulassung) eine Lizenz, die dem Kunden gestattet, das jeweilige Produkt für ein konkretes Projekt nach den Vorgaben der Zulassung herzustellen, damit die erforderliche bauaufsichtliche Abnahme erlangt werden kann. Näheres regelt § 6 dieser AGB.

3.4 Zulassungspflicht

Die vom Anbieter vertriebenen bzw. lizenzierten Rohrleitungssysteme dienen dem Transport von Kraftstoffen und anderen wassergefährdenden Stoffen. Für diesen Einsatzbereich ist die Verwendung bauaufsichtlich zugelassener Produkte gesetzlich vorgeschrieben. Der Anbieter ist Inhaber der entsprechenden DIBt-Zulassung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Endrechnung weist den Bruttobetrag aus.

(2) Die Zahlung erfolgt nach Wahl bzw. Vereinbarung entweder per Vorkasse oder auf Rechnung.

(3) Bei Zahlung auf Rechnung beträgt das Zahlungsziel 7 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Skonto- oder sonstige Rabattvereinbarungen bedürfen einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung im Einzelfall.

(5) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsvorschriften (§§ 286 ff. BGB), einschließlich des Anspruchs auf Verzugszinsen und Ersatz des Verzugsschadens.

(6) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung

(1) Die Lieferung der Ware wird grundsätzlich vom Anbieter organisiert. Bei größeren Mengen kann die Organisation der Lieferung nach Vereinbarung auf den Kunden übertragen werden.

(2) Der Versand erfolgt regelmäßig ab der Geschäftsadresse des Anbieters (Herrenstetter Weg 9a, 89281 Altenstadt/Iller); er kann jedoch auch direkt ab der Produktionsstätte des jeweiligen Herstellers erfolgen.

(3) Die voraussichtliche Lieferzeit wird dem Kunden in der jeweiligen Auftragsbestätigung mitgeteilt. Angegebene Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich als „fix“ bezeichnet, unverbindliche Richtwerte.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden bzw. bei Versendung mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB).

§ 6 Lizenzbedingungen

(1) Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Herstellung des jeweils lizenzierten Rohrleitungssystems ausschließlich für das konkret benannte Projekt, für das die Lizenz beantragt und erteilt wurde.

(2) Die Lizenz ist zeitlich unbefristet gültig, jedoch stets projektbezogen. Für jedes weitere Projekt ist eine gesonderte, neue Lizenz zu beantragen.

(3) Eine über das jeweilige Projekt und Produkt hinausgehende Nutzung der Lizenz ist nicht vorgesehen und nicht Gegenstand der Lizenzvereinbarung.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt exakt nach den Vorgaben der zugrundeliegenden bauaufsichtlichen Zulassung herzustellen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder den Verlust der Zulassungskonformität, die aus einer von den Zulassungsvorgaben abweichenden Fertigung, Montage oder Verwendung durch den Kunden resultieren.

(5) Die Lizenz ist nicht übertragbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

§ 7 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften für Unternehmer.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen; § 377 HGB (kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht) bleibt unberührt. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Die Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde im Rahmen einer erteilten Lizenz das Produkt nicht entsprechend den Vorgaben der zugrundeliegenden Zulassung herstellt, montiert oder verwendet, oder dass gelieferte Ware unsachgemäß verarbeitet, montiert oder eingesetzt wird.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsbeziehungen ist der Geschäftssitz des Anbieters, 89281 Altenstadt (Iller).

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, das für Illertissen bzw. den Geschäftssitz des Anbieters in Bayern zuständige Gericht.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

Stand: September 2026

Hinweis:

Dieser Entwurf dient als fachliche Vorlage und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Vor Veröffentlichung auf der Webseite sollte er von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin geprüft werden, insbesondere im Hinblick auf branchenspezifische Vorschriften (z. B. WHG, Produkthaftung im Zusammenhang mit wassergefährdenden Stoffen) und aktuelle Rechtsprechung zu AGB-Klauseln im B2B-Bereich.

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